Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetzes (BattG) vorgelegt. Er dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren hinsichtlich des Inverkehrbringens von Cadmium enthaltenden Gerätebatterien und –akkumulatoren, die zur Verwendung in schnurlosen Elektrowerkzeugen bestimmt sind, und von Knopfzellen mit geringem Quecksilbergehalt sowie zur Aufhebung der Entscheidung 2009/603/EG der Kommission. Daneben werden klarstellende Anpassungen des BattG vorgenommen. Der vorliegende Entwurf ist noch nicht mit den Ressorts abgestimmt.
Entwurf eines Änderungsgesetzes (PDF barrierefrei, 191 KB)

Es besteht die Möglichkeit, schriftlich zu dem vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen. Stellungnahmen sowie ggf. Änderungs- / Ergänzungsvorschläge in möglichst knapper Form können per E-Mail (WRII3@bmub.bund.de) bis zum 12. September 2014 übersandt werden.

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