Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt ab 2016 neue Fördermittel für Projekte zur Verfügung, die Eingewanderte mit dauerhafter Bleibeperspektive integrieren. Für eine Förderung bewerben können sich Institutionen wie Verbände, Vereine, oder Migrantenorganisationen, die Projekte planen, die sich an Migrant(inn)en ab 12 Jahren mit dauerhafter Bleibeperspektive richten.

Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen, die die wechselseitige Akzeptanz von Zuwanderer- und Aufnahmebevölkerung oder die gleichberechtigte Teilhabe Zugewanderter am gesellschaftlichen und politischen Leben fördern. Die Förderung kann maximal für drei Jahre im Umfang von bis zu 50.000 Euro pro Jahr gewährt werden. Die ausgewählten Projekte können voraussichtlich zum 1. September 2016 beginnen.

Die Förderungsanträge können bis 30. Oktober 2015 eingereicht werden. Weitere Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden sich in der Ausschreibung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
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