Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW hat ein neues Informationsangebot für studieninteressierte Flüchtlinge aufgebaut: www.refugee-students-service.nrw.de. Diese mehrsprachige Webseite  nennt Kontaktpersonen für die Beratung und Zulassung von Flüchtlingen an den Hochschulen NRWs.

Dass ein Studium für Flüchtlinge in NRW möglich ist, wurde von entsprechend zuständigen Stellen bestätigt: Das Innenministerium NRW hat kürzlich klargestellt, dass einem Hochschulzugang von Asylbewerber(inne)n sowie Inhaber(inne)n einer Duldung oder weiterer humanitärer Aufenthaltsrechte, keine aufenthaltsrechtlichen Hürden entgegen stehen. Hochschulen wiederum, so das Ministerium für Wissenschaft und Forschung, haben für die Einschreibung nur den Hochschulzugang notwendigen Voraussetzungen zu prüfen, nicht aber Fragen des Ausländerrechts.

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